22. Januar 2021
Ab dem 25. Januar 2021 gelten neue Regelungen zur Maskenpflicht im ÖPNV. Laut der dann gültigen
Corona-Schutzverordnung wird die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in öffentlichen Verkehrsmitteln verbindlich auf eine Pflicht zum Tragen von
medizinischen Masken konkretisiert. Informationen, was sich hinter dem Begriff medizinische Masken verbirgt, finden Sie
hier. Wir bitten Sie bei der
Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel sowie an allen
Haltestellen und in Bahnhöfen einen entsprechenden Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, muss mit einem Bußgeld rechnen.