Für Fahrten, welche aus unterschiedlichen Gründen nicht im Linienverkehr stattfinden können, gibt es die Möglichkeit verschiedene Unternehmen für diese Fahrten als sogenannten Gelegenheitsverkehr zu bestellen. Gelegenheitsverkehr ist die Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen, die nicht Linienverkehr nach Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ist. Diese Beförderungsleistungen können individuell bei Anbietern von Verkehrsleistungen bestellt werden. Nachfolgend finden Sie eine Auflistung von Unternehmen, welche Beförderungsleistungen mit einer Mindestkapazität von 20 Sitzplätzen anbieten können.