04. April 2022
Bei der Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln sowie an allen Haltestellen und in Bahnhöfen ist es laut
sächsischer Corona-Schutzverordnung weiterhin Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind von der Maskenpflicht befreit. Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 15 Jahren müssen mindestens eine medizinische Maske tragen. Ab dem 16. Geburtstag ist hingegen eine FFP2-Maske Pflicht. Es bestehen keine Zugangsbeschränkungen mehr für den ÖPNV. Das Kontroll- und Servicepersonal im ÖPNV darf laut sächsischer Coronaschutzverordnung Teil 2 § 5 (3) auch einen medizinischen Mund-Nase-Schutz (OP-Maske) tragen. Grund dafür sind die Arbeitsschutzregelungen zur Tragedauer einer FFP2-Maske ohne Atemventil.